Wir arbeiten nach Normen und Vorschriften – für Ihre Sicherheit und Qualität
Als konzessionierter Elektrofachbetrieb mit Eintragung in das Installateurverzeichnis der örtlichen Netzbetreiber stehen wir für fachgerechte, normkonforme und sichere Elektroinstallationen nach den aktuellen VDE-Richtlinien. Damit unterscheiden wir uns deutlich von nicht eingetragenen Dienstleistern.
1. Warum sagen wir, dass der Zählerschrank erneuert oder ein neuer vorgeschaltet werden muss?
Weil aktuelle Anschluss-Regeln (VDE-AR-N 4100 „TAR Niederspannung“) konkrete Anforderungen an Zählerplätze, SLS-Schalter, den Raum für den APZ sowie Verdrahtung stellen. Bei PV-Anlagen gilt zusätzlich die VDE-AR-N 4105. Wenn der Bestand diese Anforderungen nicht erfüllt, fordert die Norm eine Ertüchtigung, damit Sicherheits- und Netzanforderungen eingehalten werden.
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2. „Bei meinem Nachbarn ging’s ohne Tausch – warum nicht bei mir?“
Bestand hat nicht automatisch Bestandsschutz, sobald ihr die Anlage erweitert/ändert (z. B. neue Wallbox oder PV). Für solche Änderungen fordert der FNN-Hinweis die Ertüchtigung des Zählerplatzes auf ein Sicherheitsniveau gleichwertig zur aktuellen VDE-AR-N 4100. Kurz: Wird etwas Wesentliches dazugebaut, muss der Zählerplatz heute-konform sein.
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3. Dürfen Netzbetreiber eine Inbetriebnahme verweigern oder die Nutzung aussetzen, wenn TAB/VDE nicht eingehalten sind?
Ja. Beispiel Westnetz (TAB Niederspannung, 02.02.2025): Bei festgestellten Mängeln kann die Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden. Das ist in vielen TAB ähnlich geregelt.
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4. Was ist der APZ (Abschluss-/Arbeitsplatz für Kommunikation) – und brauche ich den?
Der APZ ist der normierte Kommunikations-/Installationsraum im Zählerschrank für moderne/kommunikationsfähige Messsysteme (Messstellenbetriebsgesetz). VDE-AR-N 4100 und DIN VDE 0603 fordern ihn bei Innen-Zählerplätzen; Netzbetreiber-Infos und Herstellerleitfäden beschreiben Maße und Ausführung. (Bei Außen-Anschlussschränken kann der APZ je nach Netzbetreiber entfallen.)
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5. Was ist ein SLS und warum muss der rein?
Der Selektive Leitungsschutzschalter (SLS) ist heute Stand der Technik an Zählerplätzen (TAR 4100). Er sorgt für Selektivität, ermöglicht sicheres Abschalten und schützt nachgelagerte Anlagenteile. Fehlt er im Altbestand, wird er bei Ertüchtigungen/Erneuerungen gefordert. (Details: TAR 4100-Leitfäden & Netzbetreiber-Dokumente.)
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6. Kann man eine PV-Anlage an einem alten Schrank „einfach so“ anschließen, wenn’s technisch funktioniert?
Physikalisch kann es laufen – rechtlich/normativ nicht: Für neue oder geänderte Erzeugungsanlagen gilt die VDE-AR-N 4105. Sie verlangt u. a. klare Anforderungen an Schutz, NA-Schutz, Messeinrichtung und Schnittstellen. Erfüllt der Zählerplatz/TAR-4100-Teil das nicht, ist eine Anpassung notwendig.
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7. Gilt das Gleiche für Wallboxen/Ladepunkte?
Ja. Für Ladeeinrichtungen gelten DIN VDE 0100-722 (Auslegung/Schutzmaßnahmen wie RCD) und VDE-AR-N 4100 (Zählerplatz/SLS/APZ etc.). Außerdem sind Ladeeinrichtungen anmelde- bzw. zustimmungspflichtig nach § 19 NAV (und i. d. R. nach Netzbetreiber-Prozess, teils in Verbindung mit § 14a EnWG).
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8. Muss ich die Wallbox oder PV beim Netzbetreiber melden?
Ja. § 19 NAV verpflichtet zur Meldung vor Errichtung/Inbetriebnahme. Netzbetreiber stellen dazu Portale/Formulare bereit (z. B. Westnetz, Avacon, Netze BW etc.).
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9. Überspannungsschutz und RCD-Typ bei Wallboxen – was ist zu beachten?
DIN VDE 0100-722 fordert passende Schutzmaßnahmen für Lade-Stromkreise. Öffentliche/zugängliche Ladepunkte brauchen Überspannungsschutz nach 0100-443/-534; bei RCD ist je nach Wallbox-Technik (integrierte DC-Fehlerstromerkennung) ein RCD Typ A EV/B bzw. die passende Kombination erforderlich (Details im VDE-Leitfaden).
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10. „Ein anderer Elektriker macht’s ohne Tausch – warum macht ihr das nicht?
Weil wir nach Norm und TAB arbeiten und damit Haftung, Netzverträglichkeit und eure Betriebssicherheit sicherstellen. Netzbetreiber können sonst die Inbetriebnahme ablehnen oder die Nutzung aussetzen. Außerdem riskieren Betreiber bei Verstößen Probleme mit Gewährleistung/Versicherung. (Siehe TAB-Regelung und TAR-/FNN-Hinweise.)
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11. Was bedeutet „Ertüchtigung“ eines Bestands-Zählerplatzes konkret?
Je nach Ausgangszustand z. B. Nachrüsten SLS, Herstellen APZ/RfZ nach DIN VDE 0603, Verdrahtung/Querschnitte anpassen, ggf. Überspannungsschutz integrieren, Platzreserven, Kommunikationswege etc. Ziel: gleichwertiges Sicherheits-/Schutzniveau zur VDE-AR-N 4100.
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12. Wer legt die TAB fest – und sind sie überall gleich?
TAB werden vom jeweiligen Netzbetreiber veröffentlicht und stützen sich auf die bundesweite VDE-AR-N 4100 („TAR Niederspannung“). Es gibt regionale Ergänzungen (z. B. Westnetz, Avacon, Stadtwerke …); maßgeblich ist immer die örtlich gültige TAB-Fassung.
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13. Moderne Messeinrichtungen/Smart-Meter – was bedeutet das für meinen Zählerplatz?
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen/intelligenten Messsystemen. Der Messstellenbetreiber hat Einbaurechte; Zählerplätze müssen kommunikationsfähig sein (Thema APZ). FNN-FAQ und BNetzA informieren über Details und Entgelte.
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14. Speicher mit PV – gibt es besondere Anschluss-/Schutzanforderungen?
Ja. Neben VDE-AR-N 4105 gelten FNN-Hinweise zum Anschluss und Betrieb von Speichern (z. B. Auslegung des NA-Schutzes ≤ / > 30 kVA, Summenleistungen, Betriebsarten). Diese Vorgaben beeinflussen Zählerplatz/Schutzkonzept.
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15. Kurz gesagt: Was sind die wichtigsten Regelwerke, auf die wir uns berufen?
VDE-AR-N 4100:
Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz (Zählerplatz/APZ/SLS/TAR NS) -> Zur Quelle
VDE-AR-N 4105:
Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (PV/Speicher) -> Zur Quelle
DIN VDE 0100-722:
Stromversorgung von Elektrofahrzeugen (Wallbox-Auslegung/Schutz) -> Zur Quelle
TAB des örtlichen Netzbetreibers:
Konkret gültige Bedingungen, z. B. Westnetz 02/2025 -> Zur Quelle
§ 19 NAV:
Melde-/Zustimmungspflichten für Anlagen/Ladepunkte -> Zur Quelle
MsbG:
Messstellenbetrieb/Smart-Meter (Einbaurechte/Kommunikation/APZ) -> Zur Quelle
